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   OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1985 - 15 A 1904/84   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.1985 - 15 A 1904/84 (https://dejure.org/1985,6309)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.08.1985 - 15 A 1904/84 (https://dejure.org/1985,6309)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. August 1985 - 15 A 1904/84 (https://dejure.org/1985,6309)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 853
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1499/04

    Ausbaubeiträge; Gemeindliche Pflicht zum Erlass einer Satzung über die Erhebung

    Denkbar ist dies etwa dann, wenn der Verwaltungsaufwand für die Beitragserhebung die möglichen Beitragseinnahmen so wesentlich übersteigt, dass dadurch die tatsächliche Einsparung von Verwaltungskosten möglich ist (vgl. hierzu Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 17 zu § 8), wenn die beitragsfähige Maßnahme einen so begrenzten wirtschaftlichen Vorteil für die Anlieger hat, dass dies eine Beitragserhebung im konkreten Fall als unsinnig erscheinen lässt (im Ergebnis offen gelassen vom OVG NW , Urteil vom 23.07.1991, a. a. O.), wenn der Erlass einer Beitragssatzung nicht geeignet wäre, rechtmäßig Beiträge für bereits durchgeführte Maßnahmen zu erheben (vgl. OVG NW, Urteil vom 23.08.1985 - 15 A 1904/84 - NVwZ 1985, 853) oder wenn die finanzielle Situation der Gemeinde so günstig ist, dass sie ohne Verletzung der Einnahmebeschaffungsgrundsätze auf eine Beitragserhebung verzichten kann (hierzu etwa BayVGH, Urteil vom 10.03.1999 - 4 B 98.1349 - NVwZ 2000, 219; OVG NW, Urteil vom 20.09.1979 - XV A 2589/78 - OVG MüLü 34, 233).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen

    vgl. zur Soll-Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG OVG NW, Urteil vom 23. August1985 - 15 A 1904/84 -, OVGE 38, 146, (150) = NVwZ 1985, 853 ff. = StGR 1986, 24.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2015 - 15 A 2382/13

    Nachholung und Heilung einer rechtswidrig unterbliebenen Anhörung im Verlauf des

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. August 1985 - 15 A 1904/84 -, KStZ 1985, 234.
  • VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08

    Wasserversorgungsgebührensatzung: Zulässigkeit eines Modellwechsels

    Der vom OVG Weimar unter Hinweis auf das Urteil des OVG Münster vom 23.08.1985 (15 A 1904/84 - NVwZ 1985, 853) weiter angesprochene Fall einer atypischen Ausnahme, nämlich dass der Erlass einer Beitragssatzung nicht geeignet wäre, rechtmäßig Beiträge für bereits durchgeführte Maßnahmen zu erheben, liegt ebenfalls nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 15 A 1947/02
    Die von der Klägerin insoweit angeführte Entscheidung, OVG NRW, Urteil vom 23. August 1985 - 15 A 1904/84 -, OVGE 38, 146 (153), verhält sich nicht zur Frage, ob ein Straßenbaubeitrag mangels Vertretbarkeit oder Gebotenheit erhoben werden kann, sondern ob er aus kommunalrechtlichen Gründen (heute § 76 Abs. 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalen - GO NRW -) erhoben werden muss.
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